Psychotherapie ist nur aufgrund Ihrer Freiwilligkeit möglich. Es bedarf dabei Ihrer selbständigen Mitarbeit.
Alles was in der Therapie besprochen und erarbeitet wird, unterliegt absoluter Verschwiegenheit. Diese gesetzlich verankerte Schweigepflicht gilt auch gegenüber Behörden, ÄrztInnen und auch Angehörigen. Nur wenn ich vom Klienten von der Schweigepflicht entbunden werde, darf ich Aufkünfte geben.
Nach einem Kennenlerngespräch und der Besprechung Ihrer Lebensgeschichte wird mit den Methoden der Katathym Imaginativen Therapie gearbeitet. Diese Arbeit erfolgt in Einzelsitzungen, normalerweise wöchentlich. Im therapeutischen Gespräch wird auch versucht, ihre Handlungsspielräume und Sichtweisen zu erweitern.
Weiters kann bei Notwendigkeit mit Hypnose gearbeitet werden. Auch das Erlernen des Autogenen Trainings kann zum Therapieerfolg beitragen.
Ein Kennenlerngespräch wird kostenlos angeboten (ca. 20 Minuten). Dabei geht es darum, Ihre Problematik kennenzulernen, über Ihre Erwartungen, Ängste und Therapieziele zu sprechen. Weiters möchte ich Ihnen meine Arbeitsweise, die Rahmenbedingungen (Schweigepflicht, Kosten, Krankenkassenzuschuss ...) vorstellen. Sollte das Erstgespräch länger als 20 Minuten dauern, verrechne ich meinen üblichen Stundensatz.
Psychotherapie ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1719 UStG. Bei Supervisionen sind 20 % MWSt zu verrechnen.
Werden bereits vereinbarte Termine 24 Stunden vorher abgesagt, wird dafür nichts verrechnet. Ansonsten muss ich den Termin in Rechnung stellen, da er nicht mehr nachbesetzt werden kann.
Krankenkasse: Im Rahmen der derzeitigen Krankenkassenregelung besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung laut ICD 10 einen Kostenzuschuss zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses pro Psychotherapie-Einzelsitzung hängt von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab und beläuft sich aktuell auf folgende Werte: Euro 28 (ÖGK) bzw. Euro 40,00 (BVAEB), Euro 50,00 (SVS-LW) oder Euro 65,00 (KUF) (Angaben ohne Gewähr).
Verbrechensopfer: Über das Bundessozialamt besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie zu stellen. Dies gilt für Verbrechensopfer (auch bei sexuellem Missbrauch).
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